Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2020 die kantonale Verordnung über Härtefallmassnahmen genehmigt. Darin vorgesehen sind zwei unterschiedliche Teilprogramme: à-fonds-perdu-Beiträge als Sofortunterstützung sowie Bürgschaften. Betroffene Unternehmen müssen sich für eines der beiden Programme entscheiden, eine Teilnahme an beiden ist ausgeschlossen.
à-fonds-perdu-Beiträge
Die à-fonds-Beiträge richten sich an Unternehmen, die eine finanziell bescheidenere, aber möglichst rasche Unterstützung brauchen. Sie sind auf maximal 200'000 Franken pro Unternehmen und maximal zehn Prozent des Umsatzes beschränkt. Gesuche für à-fonds-perdu-Beiträge können voraussichtlich ab 4. Januar 2021 bis am 31. März 2021 eingereicht werden. Der Entscheid, ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, soll grundsätzlich innerhalb von zehn Arbeitstagen erfolgen.
Bürgschaften
Das Bürgschaftsverfahren richtet sich an grössere Unternehmen mit mind. 2 Millionen Franken Umsatz. Bis erste Bürgschaften gesprochen werden können, dauert es hier etwas länger, da die Geschäftsbanken der Unternehmen involviert sind. Dafür sind höhere Unterstützungsbeiträge bis maximal 5 Millionen Franken pro Unternehmen möglich. Das Bürgschaftsprogramm wird spätestens am 1. März 2021 starten und endet am 31. Mai 2021.
Anspruchsvoraussetzungen
Grundsätzlich können alle Branchen im Kanton Bern von der kantonalen Härtefalllösung profitieren. Ob jedoch ein Anspruch vorliegt, wird anhand verschiedener Kriterien geprüft. So muss beispielsweise der Jahresumsatz 2020 mindestens 40 Prozent geringer sein als im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019. Gleichzeitig müssen verschiedene Auflagen zur Finanz- und Schuldensituation des Unternehmens erfüllt sein.
Vorgehen zur Beantragung
Sobald Details zum Vorgehen bekannt sind, werden wir diese publizieren. Gerne stehen wir Ihnen bei der Beantragung der verschiedenen Unterstützungsbeiträgen zur Seite.
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