Das Härtefallprogramm des Kantons Bern wird am 31. August 2021 abgeschlossen. Bis zu diesem Termin können einerseits neue Anträge eingereicht werden, andererseits besteht die Möglichkeit, bewilligte Gesuche neu beurteilen zu lassen (abschliessende Wiedererwägung).
Die Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung per 01.07.2021 beinhaltet die Regelung, bewilligte Erstentscheide neu beurteilen zu lassen und definitiv abzuschliessen. Für die Wiedererwägung bestehen folgende Möglichkeiten:
Antrag auf Pauschalanpassung
Komplette Neubeurteilung mit einem neuen Gesuch
Antrag auf Pauschalanpassung
Mittels Ausfüllen des Formulars "Antrag auf Pauschalansatz für die Härtefallhilfe" kann ein zusätzlicher Beitrag beantragt und das Härtefallgesuch definitiv abgeschlossen werden:
Härtefall 1 (Umsatzeinbusse): Es kann ein Zuschlag auf die bereits bezahlte Härtefallhilfe von 4% für jeden Monat zwischen Januar und Juni 2021 beantragt werden, sofern diese Monate nicht bereits bei der Berechnung der 12 aufeinanderfolgenden Monate des Erstantrags berücksichtigt sind.
Härtefall 2 (Betriebsschliessung): Es kann ein Zuschlag von 20% auf die bereits bezahlte Härtefallhilfe beantragt werden.
Komplette Neubeurteilung des Gesuchs
Mit der Neubeurteilung eines bereits eingereichten Gesuchs kann ein einmaliger Wechsel innerhalb des Härtefallprogramms oder ein Wechsel der Umsatzperiode erfolgen. Dies ist in folgenden Fällen möglich:
Wechsel von Härtefall 2 (Betriebsschliessung) zu Härtefall 1 (Umsatzeinbusse)
Wechsel von Härtefall 3 (kumulativ) zu Härtefall 1 (Umsatzeinbusse)
Wechsel der Umsatzperiode im Härtefall 1 (Umsatzeinbusse)
Für den Wechsel innerhalb des Härtefallprogramms oder einem Wechsel der Umsatzperiode muss ein neues Gesuch eingereicht werden.
Detaillierte Informationen zur Wiedererwägung von eingereichten Gesuchen finden Sie auf der Website des Kantons Bern. Gerne sind wir Ihnen bei der Einreichung der entsprechenden Gesuche behilflich.
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